Was man sowieso darf und was man sonst noch tun kann
Ab sieben Jahre dürfen Kinder in Bayern angeln. Voraussetzung ist die Begleitung durch einen volljährigen Fischereischeininhaber und der Besitz eines Erlaubnisscheins für das Gewässer.
Ab dem 12. Lebensjahr ist es möglich, die staatliche Fischerprüfung abzulegen. Bei bestandener Prüfung, aber erst mit dem 14. Lebensjahr, kann bei der Gemeinde ein Fischereischein beantragt werden, um dann alleine fischen zu dürfen.
Es ist aber auch möglich mit einem entsprechenden Erlaubnisschein bis 18 in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers zu gehen.
Der Fischereischein ist Gebührenpflichtig. Er kann auf 5 Jahre oder auf Lebenszeit ausgestellt werden.
Die Anmeldung im Fischereiverein Zusmarshausen erfolgt ganz einfach.
Den Aufnahmeantrag kann man unter Menüpunkt „Downloads“ herunterladen.
Für die Auskunft über die Gebühren haben wir auch einen Menüpunkt.
Ein unverbindliches Probefischen und kennen lernen ist möglich Es wird das nötige Angelgerät gestellt; man muß nicht perfekt "ausgerüstet" sein.
Es kann natürlich vorab Kontakt mit unseren Jugendleitern Christoph Reitmayer (Tel. 0172/8549415 ) und Markus Reßel (Tel. 0175/1422084) aufgenommen werden.
Weitere Infos auch unter: Angeln für Kinder u. Jugendliche in Bayern - Fischereischein, Angelschein
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