Gewässer
Gewässer | Gemarkung/en | Haupt-Fischvorkommen | Gastfischer | Besonderes |
Rothsee | Zusmarshausen | Karpfen, Schleie, Aal, Weißfische, Hecht, Zander | ja | |
Roth | Zusmarshausen, Horgau | Bachforelle, Regenbogenforelle, Saibling | ja | |
Zusam Wörleschwang | Zusmarshausen | Regenbogenforelle, Aal, Hecht | nein | |
Zusam Gabelbach/Rücklenmühle | Zusmarshausen | Regenbogenforelle, Bachforelle, Hecht, Aitel | Ja | |
Zusam Dinkelscherben | Dinkelscherben | Regenbogenforelle, Bachforelle, Aal, Aitel | nein | |
Zusam Reischenau | Dinkelscherben, Oberschöneberg | Bachforelle, Aal | nein | Schonstrecken beachten |
Zusam Schönebach | Schönebach, Oberschöneberg | Bachforelle | nein |
Hinweise für unsere Angler!
Die eingezeichneten Gewässergrenzen dienen nur zur Orientierung, wo das Gewässer liegt, und können von der durch Schilder gekennzeichneten Angelgrenze abweichen.
Gültigkeit hat nur das Schild am Gewässer. Falls ein Schild fehlt, bitte Information beim Gewässerwart oder Vorstand einholen. Jeder Angler ist selbst für Grenzüberschreitungen verantwortlich.
Wir verweisen auf den § 63 BayFiG. Er regelt das Betreten für fremde Ufergrundstücke zur Ausübung der Fischerei sowie zur Pflege und zur Beaufsichtigung des Fischwassers .
Bitte verwechselt Betreten nicht mit Befahren!
Mit solchen Schildern sind unsere Gewässergrenzen in der Natur gekennzeichnet.
Es ist egal in welche Richtung der Fisch zeigt, entscheidend ist die Farbe.
Grün bedeutet, in diese Richtung darf geangelt werden.
Rot zeigt in die Richtung, die nicht mehr zu unserem Gewässer gehört.
Fangergebnisse